Kann ich OnlineDoctor über meine Krankenversicherung abrechnen?
Folgende gesetzliche Krankenkassen arbeiten mit unserem neuen Service OnlineDoctor zusammen:
Klicken Sie hier für eine Übersicht der teilnehmenden Krankenkassen, unter dem Kassenlogo finden Sie Details zur jeweiligen Leistungs- und Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.
Wenn Ihre Krankenversicherung noch nicht bei der Auflistung dabei ist, können Sie die teledermatologische Beratung als Selbstzahler:in nutzen.
Für privat versicherte Patienten gilt: Die Rechnung orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie können somit diese Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen. (Eine Erstattung sollte im Einzelfall aber mit dem jeweiligen Versicherer (vorab) geklärt werden.)